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   BVerwG, 18.02.1988 - 2 B 21.88   

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BVerwG, 18.02.1988 - 2 B 21.88 (https://dejure.org/1988,5934)
BVerwG, Entscheidung vom 18.02.1988 - 2 B 21.88 (https://dejure.org/1988,5934)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Februar 1988 - 2 B 21.88 (https://dejure.org/1988,5934)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Regelung der Beamtenbesoldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1988 - 2 B 21.88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist für die Frage einer Übergangsregelung darauf abzustellen, ob der Gesetzgeber bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs einerseits und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe andererseits unter Berücksichtigung aller Umstände die Grenze der Zumutbarkeit überschritten hat (vgl. BVerfGE 21, 173 ; 43, 242 ; 51, 356 ; 67, 1 ; Beschluß vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - <ZBR 1988, 23>).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1988 - 2 B 21.88
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt dem Gesetzgeber bei der Regelung der Beamtenbesoldung ein verhältnismäßig weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. u.a. BVerfGE 8, 1 ; 26, 141, ; 56, 87 [BVerfG 20.01.1981 - 2 BvR 993/77]; 64, 367 [BVerfG 05.07.1983 - 2 BvR 460/80]; Urteil des Senats vom 13. November 1986 - BVerwG 2 A 2.85 - ), innerhalb dessen sehr unterschiedliche Gestaltungen rechtlich möglich und allein politisch zu verantworten sind.
  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 460/80

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des baden-württembergischen Besoldungsrechts

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1988 - 2 B 21.88
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt dem Gesetzgeber bei der Regelung der Beamtenbesoldung ein verhältnismäßig weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. u.a. BVerfGE 8, 1 ; 26, 141, ; 56, 87 [BVerfG 20.01.1981 - 2 BvR 993/77]; 64, 367 [BVerfG 05.07.1983 - 2 BvR 460/80]; Urteil des Senats vom 13. November 1986 - BVerwG 2 A 2.85 - ), innerhalb dessen sehr unterschiedliche Gestaltungen rechtlich möglich und allein politisch zu verantworten sind.
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1988 - 2 B 21.88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist für die Frage einer Übergangsregelung darauf abzustellen, ob der Gesetzgeber bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs einerseits und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe andererseits unter Berücksichtigung aller Umstände die Grenze der Zumutbarkeit überschritten hat (vgl. BVerfGE 21, 173 ; 43, 242 ; 51, 356 ; 67, 1 ; Beschluß vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - <ZBR 1988, 23>).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1988 - 2 B 21.88
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 12.81

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung zuviel gezahlter Dienstbezüge; Rückzahlung von

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1988 - 2 B 21.88
    Das Beamtenverhältnis auf Widerruf, in das der Kläger berufen war, diente in erster Linie der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und nicht der Unterhaltssicherung (vgl. Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 12.81 - ).
  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82

    Emeritierungsalter

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1988 - 2 B 21.88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist für die Frage einer Übergangsregelung darauf abzustellen, ob der Gesetzgeber bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs einerseits und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe andererseits unter Berücksichtigung aller Umstände die Grenze der Zumutbarkeit überschritten hat (vgl. BVerfGE 21, 173 ; 43, 242 ; 51, 356 ; 67, 1 ; Beschluß vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - <ZBR 1988, 23>).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1988 - 2 B 21.88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist für die Frage einer Übergangsregelung darauf abzustellen, ob der Gesetzgeber bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs einerseits und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe andererseits unter Berücksichtigung aller Umstände die Grenze der Zumutbarkeit überschritten hat (vgl. BVerfGE 21, 173 ; 43, 242 ; 51, 356 ; 67, 1 ; Beschluß vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - <ZBR 1988, 23>).
  • BVerfG, 26.06.1979 - 1 BvL 10/78

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses freiwilliger Weiterversicherung durch im

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1988 - 2 B 21.88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist für die Frage einer Übergangsregelung darauf abzustellen, ob der Gesetzgeber bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs einerseits und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe andererseits unter Berücksichtigung aller Umstände die Grenze der Zumutbarkeit überschritten hat (vgl. BVerfGE 21, 173 ; 43, 242 ; 51, 356 ; 67, 1 ; Beschluß vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - <ZBR 1988, 23>).
  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66

    Richterbesoldung I

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1988 - 2 B 21.88
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt dem Gesetzgeber bei der Regelung der Beamtenbesoldung ein verhältnismäßig weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. u.a. BVerfGE 8, 1 ; 26, 141, ; 56, 87 [BVerfG 20.01.1981 - 2 BvR 993/77]; 64, 367 [BVerfG 05.07.1983 - 2 BvR 460/80]; Urteil des Senats vom 13. November 1986 - BVerwG 2 A 2.85 - ), innerhalb dessen sehr unterschiedliche Gestaltungen rechtlich möglich und allein politisch zu verantworten sind.
  • BVerfG, 20.01.1981 - 2 BvR 993/77

    Verfassungsmäßigkeit des Bayerischen Anpassungsgesetzes zum Zweiten

  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
  • BVerwG, 13.11.1986 - 2 A 2.85

    Senkung der Eingangsbesoldung - Beamtenanwärter - Gehobener Dienst -

  • BVerwG, 30.08.1985 - 2 B 49.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Gewährung eines

  • VG Halle, 13.04.2023 - 5 A 28/22

    Beamtenbesoldung: Rückforderung von Anwärterbezügen nach Ausscheiden aus dem

    Demgegenüber umfasst die Fürsorgepflicht des Dienstherrn jedoch nicht die Zahlung von Anwärtergrundbezügen, da diese nicht auf eine (Voll-)Alimentierung angelegt sind, sondern lediglich eine Hilfe zur Bestreitung des Lebensunterhalts während der Ausbildungszeit darstellen (BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 1988 - 2 B 21.88 -, juris, Rn. 3 m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 28.09.2021 - B 5 K 20.1365

    Kürzung des Anwärtergrundbetrages, Ausbildungsverzögerung durch Nichtbestehen der

    Das gilt in besonderem Maße im Hinblick auf Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, deren Besoldung nicht durch Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich gewährleistet ist, sondern lediglich eine Hilfe zum Bestreiten des Lebensunterhalts während der Ausbildungszeit darstellt (vgl. u.a. BVerwG, U.v. 25.11.1982 - 2 C 12.81 - Buchholz 235 § 12 Nr. 2 sowie B.v. 27.3.1985 - 2 B 9.84 - Buchholz 235 § 60 Nr. 1; v. 30.8.1985 - 2 B 49.84 - Buchholz 235 § 62 Nr. 4; v. 15.2.1988 - 2 B 21.88 - Buchholz 240 § 59 Nr. 3; v. 13.6.1988 - 2 B 82.88 - Buchholz 240 § 62 Nr. 5, sowie v. 31.1.1989 - 2 B 2.89).
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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 03.03.1988 - 2 B 21/88   

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https://dejure.org/1988,23660
OVG Bremen, 03.03.1988 - 2 B 21/88 (https://dejure.org/1988,23660)
OVG Bremen, Entscheidung vom 03.03.1988 - 2 B 21/88 (https://dejure.org/1988,23660)
OVG Bremen, Entscheidung vom 03. März 1988 - 2 B 21/88 (https://dejure.org/1988,23660)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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   OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.1988 - 2 B 21/88   

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https://dejure.org/1988,6880
OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.1988 - 2 B 21/88 (https://dejure.org/1988,6880)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.08.1988 - 2 B 21/88 (https://dejure.org/1988,6880)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. August 1988 - 2 B 21/88 (https://dejure.org/1988,6880)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 572
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2013 - 1 L 128.12

    Kostenfestsetzungsbeschluss; Vollstreckungsabwehrklage; einstweilige Einstellung

    Anderen Entscheidungen liegen wiederum nicht vergleichbare Sachverhalte zugrunde (z.B. VGH Mannheim, Beschluss vom 28. Juli 1977 - IX 1995/77 -, NJW 1978, 287) oder würden im vorliegenden Fall ebenfalls auf den Ausschluss der Beschwerde führen (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 28. Juni 1966 - B I 25/66 -, DVBl. 1966, 607); teilweise wurde die hier zugrunde liegende Frage einer Beschwerdemöglichkeit gar nicht erörtert, weil für die dortige Fallkonstellation bereits eine Vollstreckungsabwehrklage und ein Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung für unzulässig gehalten wurden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. August 1988 - 2 B 21/88 -, NVwZ 1989, 572, im Anschluss an OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. Juni 1970 - IV 143/69 -, NJW 1971, 72, zit. nach juris).
  • VG Saarlouis, 24.04.2008 - 1 L 313/08
    OVG Münster, Beschluss vom 12.10.1967 - III B 484/67 -, NJW 1968, 422; OVG Koblenz, Beschluss vom 22.08.1988 - 2 B 21/88 -, NVwZ 1989, 572; OVG Lüneburg, Beschluss vom 14.10.1999 - 1 O 5699/98 -, NVwZ-RR 2000, 573.
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